Realschulabschlüsse 2011 (als Präsentation)
Die Präsentation ist auch im Downloadbereich verfügbar.
Schulordnung im Schulzentrum Horneburg
In jeder Schule müssen sich alle, die dort leben und arbeiten, darüber einig sein, wie der tägliche Umgang miteinander aussehen soll.
Als oberstes Prinzip gilt, dass wir uns alle um ein gutes zwischenmenschliches Klima bemühen. Wir respektieren uns gegenseitig, obwohl wir alle unterschiedlich sind.
Das Miteinander soll geprägt sein durch
|
|
- Toleranz (Achtung, Respekt)
|
|
|
|
|
|
|
|
Für das Zusammenleben in der Schule ist es darüber hinaus trotzdem notwendig, sich Regeln zu geben. Deshalb gelten auch für uns die Vereinbarungen, die in der gemeinsamen Schulordnung der Hauptschule und Realschule Horneburg festgehalten sind.
- Fahrräder werden auf den dafür vorgesehenen Plätzen der Schule abgestellt und sorgfältig abgeschlossen.
- Der Unterricht beginnt morgens um 7:30 Uhr. Daher gehen die Schüler und Schülerinnen spätestens mit dem Klingeln um 7:27 Uhr in ihre Unterrichtsräume und legen die erforderlichen Arbeitsmittel zurecht – ab jetzt sind Kaugummi kauen und das Tragen von Kopfbedeckungen nicht mehr gestattet. Die Lehrkräfte beginnen pünktlich den Unterricht.
Falls 5 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch kein Lehrer erschienen ist, informiert der Klassensprecher das Sekretariat.
- Die 5-Minuten-Pausen sind keine Hofpausen und dienen ausschließlich dem Raumwechsel oder dem Aufsuchen der Toiletten.
- Am Ende der 2. und 4. Stunde verlassen die Lehrerinnen und Lehrer die Klassen zuletzt und schließen die Räume ab. Die Pausenzeiten sind:
1. große Pause: 9.05 Uhr bis 9.20 Uhr
2. große Pause 10.55 Uhr bis 11.15 Uhr
Zwischen den Herbst- und den Osterferien können die Schülerinnen und Schüler die 1. große Pause im Schulgebäude verbringen; dazu dürfen sie sich ausschließlich im Erdgeschoss der Schule aufhalten, nicht jedoch im naturwissenschaftlichen Trakt. In den übrigen Zeiten begeben sich die Schüler und Schülerinnen und die Hofaufsicht auf dem kürzesten Weg auf den Hof. Die Schuleingänge und die Treppenstufen sind während der Pausen freizuhalten.
Während der Pausen und in Freistunden darf das Schulgrundstück von Schülerinnen und Schülern nur nach Absprache oder mit Genehmigung einer Lehrkraft verlassen werden.
- Den Anweisungen der Schüleraufsichten und der Lehrkräfte beider Schulen ist gleichermaßen Folge zu leisten.
- Bei schlechtem Wetter läutet die Außenaufsicht durch zweimaliges Klingeln die Hofpause ab und gestattet damit den Aufenthalt im Erdgeschoss.
- Die großen Pausen enden 2 Minuten vor Beginn der nächsten Unterrichtsstunde. Dies wird durch ein erstes Klingeln deutlich gemacht. Mit dem 2. Klingeln beginnt der Unterricht.
- Schülerinnen und Schüler, die eine Freistunde oder keinen Unterricht mehr haben, halten sich so ruhig im Forum auf, dass niemand gestört wird.
- Alles, was andere gefährden oder verletzen könnte, hat zu unterbleiben. Dazu gehören das Werfen mit Schneebällen, Steinen oder Baumfrüchten, das Schreien und Rennen im Gebäude, das Benutzen von Inline-Skates oder Skateboards, das unsachgemäße Benutzen von Treppengeländern und Fenstern, das Toben und Raufen.
- Die Ausstattung der Räume, Einrichtungsgegenstände aller Art und Lehr- und Lernmittel sind pfleglich zu behandeln; Bei Beschädigungen werden die Verursacher zur Rechenschaft gezogen.
- Die Benutzung von MP3-Playern, i-Pods, Radios, Walkmen und anderer Unterhaltungselektronik ist während der Schulzeit nicht erlaubt. Handys sind während der Schulzeit generell ausgeschaltet. Bei Beschädigung oder Verlust übernimmt die Schule keinerlei Haftung.
- Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol, Zigaretten und Drogen ist grundsätzlich verboten (das ergibt sich schon aus den gesetzlichen Bestimmungen).
- Am Ende der letzten Stunde im Klassen- oder Fachraum (siehe Raumplan) müssen die Stühle hochgestellt, die Klassen gefegt und die Tafeln gewischt werden. Jeder Nutzer der schulischen Räumlichkeiten ist für die Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude verantwortlich.
- Die Erkrankung einer Schülerin oder eines Schülers wird telefonisch im Sekretariat gemeldet, ein entsprechendes Entschuldigungsschreiben von einem Erziehungsberechtigten nach der Krankheit unaufgefordert vorgelegt. Geschieht dies nicht innerhalb von 3 Tagen nach der Erkrankung, gilt das Versäumnis als unentschuldigt.
- Eine Beurlaubung muss rechtzeitig bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer beantragt werden. Überschreitet deren Dauer einen Schultag oder liegt sie unmittelbar vor oder nach den Ferien, muss sie bei der Schulleitung beantragt werden.
- Schulfremde Personen dürfen sich vormittags nur mit ausdrücklicher Genehmigung auf dem Schulgrundstück aufhalten.
Horneburg im Dezember 2010 |